Gemeinschaftliche lokale Stromnutzung: Energiegemeinschaften und Energy Sharing

Wir bauen eine zentrale Anlaufstelle für die gemeinschaftliche Nutzung des lokal erzeugten er-neuerbaren Stroms auf. Sie bündelt rechtliche, organisatorische, technische und wirtschaftliche Unterstützung – von Erstinformation und Eignungsprüfung über Akteurs- und Betreiber-modelle bis zu Vertragsgrundlagen, Messkonzepten und Reststromlösungen Sie unterstützt Kommunen, Bürgerenergiegesellschaften, Wohnungswirtschaft, Unternehmen, Stadtwerke und Initiativen dabei, Vorhaben nach § 42c EnWG (u.ä.) von der Idee bis zum Betrieb umzusetzen.
Handlungsfelder
Was wir langfristig erreichen wollen
Mehr Menschen, Kommunen und kleinere Akteure können tatsächlich an der lokalen Energie-wende teilnehmen. Die Einrichtung senkt die Eintrittshürden gerade für Akteure ohne eigenes Rechtsressort oder Bilanzkreismanagement. Sie hilft, Netzkapazitäten besser zu nutzen, Lastspitzen zu glätten und den Netzausbaubedarf zu reduzieren, und stärkt zugleich demokratische Strukturen und die Aufklärung über die Energiewende.
Womit wir anfangen
  • regionalen Bedarf und geeignete Zielgruppen abfragen: Kommunen, Stadtwerke, Genossenschaften, Wohnungswirtschaft, Gewerbe, Quartiersinitiativen
  • vorhandene oder geplante Vorhaben zur gemein-samen Stromnutzung erfassen und typische Hürden sammeln
  • ein standardisiertes Unterstützungsangebot entwickeln: Erstcheck, Eignungsprüfung, Betreiber- und Vertragsmodelle, technische Mindestanforderungen, Musterprozesse
  • Partnerstruktur aufbauen mit Stadtwerken, Verteilnetzbetreibern, Messstellenbetreibern, Fachkanzleien, Energieberatern, IT- und Abrechnungsdienstleistern
  • zwei bis vier Pilotvorhaben begleiten und die Ergebnisse in praxistaugliche Leitfäden, Vorlagen und Abläufe überführen
Was kurz- und mittelfristig rauskommen soll
  • regional sichtbarer Einstiegspunkt als Anlaufstelle für Vorhaben zur gemeinsamen lokalen Stromnutzung.
  • standardisierte Erstberatung und Eignungsprüfung für neue Projekte.
  • verkürzte Anbahnungszeiten, weil Rollen, Prozesse und Mindestanforderungen nicht jedes Mal neu erfunden werden müssen.
  • Belastbare Pilotprojekte mit übertragbaren Vertrags-, Mess- und Betriebsmodellen angeschoben.
  • Vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Initiatoren, Stadtwerken, Netzbetreibern, Messstellenbetreibern und Dienstleistern.
  • hohe Umsetzungsquote bei Projekten, die sonst an Komplexität, Unsicherheit oder Zuständigkeitschaos hängenbleiben würden.